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Borghgolzhausen den 18.6.04
Kampagne 98
C/o c/o Dieter Rahmann
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Presseerklärung: Jetzt ist es amtlich:
- Straßenbauverwaltung Osnabrück treibt 150.000 DM Räumungskosten per Zwangsvollstreckung ein. (Traditionell werden Leute belangt, die eigentlich nicht zahlen müßten)
- Kampagne98 will deutsche Finanz- und Verwaltungsbehörden wegen fortgesetzter Rechtswillkür vor EU-Kommission anzeigen
Seit einigen Tagen ist es amtlich. Gegen 2 Personen ist von der
Straßenbauverwaltung Osnabrück die Zwangsvollstreckung eingeleitet
worden. Es geht um sog. "Räumungskosten" in Höhe von 150.000 DM,
die angeblich bei der Räumung des Anti-A33-Hüttendorfes angefallen
sind.
In einem beispiellosen Prozeß verpflichtete seinerzeit das
Landgericht Bielefeld mit dem Beschluß vom 31.7.2001 13
AutobahngegnerInnen diese Summe zu zahlen. Die verantwortlichen
Richter sind damals in die öffentliche Schußlinie geraten, weil bei
diesem Prozeß nie geklärt wurde, warum denn für die Räumung 40
Meter Kanalrohre, 500 Tonnen Mineralsandgemisch usw. bezahlt werden
mußte. Auch haben die Richter damals nicht dazu Stellung genommen,
wieso die "geräumten" Personen für die Deponierung von 200 Tonnen
als Bauschutt deklarierte geschredderte Hüttendorfreste gerade
stehen sollen, obwohl diese Hüttendorfreste nie eindeponiert wurden.
Der Verbleib von 200 Tonnen Bauschutt, den das Straßenbauamt 1996
- noch vor der Besetzung durch Autobahngegner - illegal dort
hinbrachte - konnte auch nicht geklärt werden. Eine Verbindung zu
den 200 Tonnen eindeponierten Bauschutt mochte das Gericht nicht
sehen.
Immerhin wurde, als dieses Thema im Petitionsausschuß des Landtages
NRW diskutiert worden ist, festgestellt, daß dieses Urteil wohl
Mängel aufwies, insbesondere, da sich die Richter in Ermangelung
von Beweisen einfach irgendwelche eidesstattliche Erklärungen
ausdachten. Eine formale Kritik übte das Parlament jedoch nicht, da
dieses von der Verfassung verboten seie. Immerhin, die
Parlamentarier äußerten Mitleid mit unserer Situation, aufgrund
eines solchen Urteils jetzt rechtskräftig zahlen zu müssen.
Da inzwischen auch eine der Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht
nicht zur Entscheidung zugelassen wurde, scheint - so schätzen wir
von Kampagne98 die jetzige Sitiuation ein - nun die Zeit für die
Straßenbauverwaltung gekommen zu sein, drakonische Maßnahmen gegen
die Betroffenen zu verhängen. Nun sind vor einigen Tagen
Gerichtsvollzieher ausgerückt, um von 2 Betroffenen jeweils 6500,-
Euro zu pfänden. Es geht nun also nicht mehr um die paar tausend
Euro Gerichtsgebühren, sondern um die 150.000,- DM Räumungskosten
insgesamt. Aus den vorangegangenen Verfahren bezüglich der
Eintreibung von Gerichtskosten durch die Gerichtskasse müsste das
Straßenbauamt aber eigentlich wissen, daß bei niemandem von uns
etwas zu holen ist. Trotzdem ist es der Straßenbauverwaltung den
Einsatz immenser öffentlicher Mittel wert, uns zum Offenbarungseid,
bzw in Haft zu zwingen. Hier wird mit vollen Händen Geld
herausgeschmissen, um irgendwelche Gerichtsvollzieher in sinnlose
Aktionen zu schicken. Oder ist es nur Rache? Dafür spricht einiges,
denn offensichtlich sind die von der Straßenbauverwaltung grad so
in Schwung, daß sie selbst Geld von einer Person pfänden wollen, von
der das Gericht festgestellt hat, daß sie bei der Räumung
unbeteiligt war und daher keine Räumungskosten zu bezahlen hat.
Selbst die Anwälte des Straßenbauamts haben noch im Juni 2002 dem
Landgericht Bielefeld gegenüber versichert, gegenüber dieser Person
keine Zwangsvollstreckung einleiten zu wollen. Trotzdem wird jetzt
vom Straßenbauamt vollstreckt.
Dieses Verhalten setzt die traditionelle Verhaltensweise der
Bielefelder Gerichtskasse bei der Eintreibung von Gerichtsgebühren
fort. Da solche Fehler - (trotz der im Petitionsausschuß gegebenen
Zusagen, in Zukunft nur noch rechtmäßige Beträge von uns zu fordern)
- weiterhin vorkommen, werden wir, da bundesdeutsche Stellen uns
nicht vor dieser Willkür beschützen können oder wollen, die
entsprechenden deutschen Justiz- und Verwaltungsbehörden bei der
EU-Komission wegen Rechtsbeugung anzeigen.
Weitere Infos www.huettendorf.de/JURA/index.html
Für Ihre Recherche: Tel.:Straßenbauverwaltung Osnabrück 0541 -
1815 - 0
Tel.: vom Gerichtsvollzieher Peter Egdmann: 0421 - 6930383
Aktenzeichen: DR-II 0964/04
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