Straßenbauamt Osnabrück vollstreckt die 150.000,- DM Räumungskosten

- ausgerechnet zuerst gegen Personen, die gar nicht zahlen müssen!

Vorgeschichte - oder warum gerade jetzt?

Es war ja schon erstaunlich, daß das Straßenbauamt Osnabrück knapp 6 Jahre wartete, bis es die ersten Vollstreckungsmaßnahmen gegen uns einleitete. Sicher, die Titel sicherten sie sich mit dem Antrag auf Festsetzung der Räumungskosten - die Ursache des Kostenfestsetzungsurteils - schon recht frühzeitig. Auch die Festsetzung der Anwaltskosten wurde schon 1999 beantragt.

Daß sich bei letzterem Verfahren aber nichts Nennenswertes getan hat und diese Anträge mit der Bitte um Stellungnahme alle Jahre wieder von dem Amtsgericht Halle in aller Welt verschickt werden, durfte einen auch nicht in die trügerische Sicherheit wiegen, daß es dem Straßenbauamt nur um den Titel als Faustpfand und Drohpotential und nicht um die Umsetzung ging. Nur allzu Gutgläubige mögen glauben, daß man sich ein Stillhalten der Gegenseite mit Verzicht auf politische Aktivitäten erkaufen kann.

Immerhin den ersten Verdacht, daß es jetzt bald ums Ganze gehen würde, gab es im Nov 2003, als das Amtsgericht Halle, die alten Kostenfestsetzungsbescheide von uns einsammeln wollte, und mit Schreiben vom Nov 2003 durch Neue ersetzen wollte, weil der Name eines Beteiligten falsch geschrieben wurde. Denn ein formal fehlerhafter Titel wäre zur Vollstreckung wenig hilfreich (ausführlich). Der Verdacht, daß das Straßenbauamt Osnabrück etwas im Schilde führte, bestätigte sich dann im Juni 2004.

Bei zwei Personen kündigten sich plötzlich Gerichtsvollzieher an und forderten dazu auf, entweder 6500,- Euro zu bezahlen oder einen Offenbarungseid zu leisten, der gegebenenfalls mit Haftanordnung durchgesetzt würde.
Eigentlich ist es nicht der Erwähnung würdig, daß die Gerichtsvollzieher sich irgendwo, nur nicht an der richtigen Wohnadresse ankündigten.

Vollstreckt wird gegen die Falschen



Interessanterweise traf einer der beiden ersten Vollstreckungsversuche ausgerechnet die Person, bzgl. der das Landgericht die einstweilige Verfügung aufgehoben hatte, weil sich in der mündlichen Verhandlung zur Hauptsache herausstellte, daß sie weder im Hüttendorf wohnte, bei der Räumung anwesend war, noch persönliche Sachen dort hatte. Die Klage auf Rämung wurde mit dieser Begründung somit abgewiesen.

Das interessante ist jedoch nun, daß trotz dieses eindeutigen Votums des Landgerichts in der Hauptsache, die Verfügung weiter in Kraft war. Davon merkte die Betroffene aber erst 2001 etwas, als die Gerichtskasse die Gebühren für den Erlaß der Verfügung eintreiben wollte. Wohlgemerkt für eine Verfügung, für dessen Existenz es lt. Landgerichtsbeschluß keinen Grund gab.
Persönliche Erklärungen des Sachverhalts gegenüber der Gerichtskasse brachten nichts, die Kasse interessierte sich nur für die Verfügung und nicht für deren Ursache - es wurde eingetrieben und vollstreckt. Der Gerichtsvollzieher stand schon mit einem Haftbefehl vor der Wohnungstür

Anwälte des Straßenbauamtes
Nehmt die Gerichtsvollzieher doch nicht so ernst!!!

Erst eine Vollstreckungsgegenklage vom 3.6.2002 brachte den Erfolg. Allerdings besaßen die Anwälte des Straßenbauamtes doch tatsächlich die Dreistigkeit, zu fordern, daß die Betroffene die Gerichtsgebühren für diese Vollstreckungsgegenklage selbst bezahlen soll, da ja gar kein Grund(!!) für das Einreichen dieser Vollstreckungsgegenklage bestand. Die Begründung der Anwälte hat es in sich: Man solle die Aktivitäten des Gerichtsvollziehers nicht so ernst nehmen, weil gegen die betroffene Person ja durch den Sieg in der Hauptsache sowieso nicht vollstreckt werden darf. Daß die Gerichtzsvollzieher aber trotzdem vollstrecken, na dazu sagten sie nichts. Um ihre höchst rechtsstaatlichen Ehrlichkleitsabsichten zu untermauern, erklärten die Anwälte des Straßenbauamtes Osnabrück während des Verfahrens um die Vollstreckungsgegenklage auf Seite 4 Mitte der Erwiderungsschrift:
"Die Bundesrepublik erklärt hiermit, dass sie aus der vor dem LG Bielefeld zum AZ.: 2 O 676/98 ergangenen einstweiligen Verfügung keine Rechte herleiten wird"


Die Vollstreckungsgegenklage wurde dann vom Gericht positiv entschieden (man kann ja nicht nur immer verlieren) und es schien nun so, als sei diese eine Betroffene endgültig raus aus den Fängen des Bösen. Hat ja auch Aufwand genug erfordert, angesichts der Tatsache, daß es gar keinen Grund für einen Verfügungserlaß gegen sie gab.

Schien aber nur so: Seit dem Schreiben des Gerichtsvollziehers Edgmann wissen wir, was das Wort der BRD zu bedeuten hat, es ist ein heißer Schiß den man schnell vergessen kann
Was soll die Betroffene nun machen?
Noch eine Vollstreckungsgegenklage?
Gegenfrage: Bringt die mehr? Sie hat ja schon eine gewonnen, kann man halt nichts machen, wenn die Exekutive sich nicht an Gerichtsbeschlüsse hält. Mal im Ernst, bei einer neuen Vollstreckungsgegenklage steht zu befürchten, daß das Gericht diese abweist(natürlich kostenpflichtig) wegen unnützer Gerichtsinanspruchname. Wenn die Exekutive sich nicht an die Beschlüsse des Gerichts hält kann das Gericht ja nix dafür gell? Wir werden u. a. wegen dieser Sache die BRD bei der EU Kommission in Brüssel wegen fortgesetzter Rechtsbeugung anzeigen.
Obs was bringt???????